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Forum - Kündigungsschutz und Arbeitszeiten
Kündigungsschutz und Arbeitszeiten
Frau A. lebt seit längerem mit ihrem schwer behinderten Lebenspartner B. zusammen. Der ist nun auch noch pflegebedürftig geworden (wahrscheinlich Pflegestufe II). Sie möchte nun bei ihrem Arbeitgeber die gleichen Rechte wahrnehmen wie eine Ehefrau, z.B. Kündigungsschutz bei "sozial verträglichen Entlassungen" oder eine Anpassung der Arbeitszeiten (im Krankenhaus nur noch Frühschicht anstatt im Wechsel mit Spätschicht) an die Pflegebedürftigkeit ihres Mannes. Geht das oder wird es in ihrem Falle ignoriert, weil die beiden nicht verheiratet sind? Könnte man durch eine gegenseitige Willenserklärung hier etwas bewirken?
RE:Kündigungsschutz und Arbeitszeiten
Das einzige, was etwas bewirken könnte, wäre eine Eheschließung. Eine Nichteheliche Lebensgemeinschaft ist keine Ehe.
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