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Forum - Haftung bei Kassendiebstahl durch Kollegen
Haftung bei Kassendiebstahl durch Kollegen
Sehr geehrter Herr RA Kotz, erst mal danke, dass Sie diesen Service bieten, denn oft ist es ja tatsächlich so, dass eine kurze Info zunächst mal ausreicht. Meine Freundin arbeitet auf 400 € Baisi an einer Tankstelle. Ein Kollege besuchte sie vor einigen Monaten und half ihr etwas, obwohl er nicht im Dienst war. Wie sich heute hreuagestellt hat, war diese Hilfe nicht ganz uneigennützig. Er nutze an 2 verschiedenen Tagen diese Gelegenheit, mit Tricks die Kasse zu bestehlen. Er stellte das so geschickt an, dass der Kassenbestand nach der Schicht kein Defizit aufwies. Dies hat er auch bei anderen Kollegen gemacht. Nach einiger Zeit nun bemerkte der Steuerberater, dass da was nicht stimmen kann. Darauf hin wurden die Sicherheitskameras ausgewertet und der Täter konnte überführt werden. Richtig, es gibt ein Video, auf welchem zu erkennen ist, wie der Kollege die Kasse manipuliert und beklaut. Jetzt möchte der Tankstellenpächter sowohl von meiner Freundin (rund 800 €) und von einem Kollegen (ca. 10.000 €) zurückerstattet haben. Ist dies grundsätzlich zulässig, obwohl der Dieb bekannt ist und der Schaden doch eigentlich von ihm ausgeglichen werden müsste? Ist es grob- oder mittel fahrlässig, wenn man sich von einem Kollegen helfen lässt, dem ja auch der Tankstellenpächter vertraut hat? Ich würde mich über eine kurze Antwort sehr freuen. Gerne revanchiere ich mich mit ein paar Tipps zur Verbesserung der Suchmaschinenoptimierung Ihrer Webseite :-) Danke und liebe Grüße Rolf Hellwig
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