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<rss version="2.0"> <channel><title>Blog der Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Aus dem Kanzleialltag:</title><description>Aus dem Kanzleialltag:

Im Blog der Rechtsanwaltskanzlei Kotz wollen wir Ihnen interessante&#xA0;und informative F&#xE4;lle aus dem Kanzleialltag darstellen. Ferner sollen Ihnen in aller K&#xFC;rze diesbez&#xFC;gliche L&#xF6;sungsans&#xE4;tze aufgezeigt werden.
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Ihr
&#xA0;
Dr. Christian Kotz
Rechtsanwalt</description><link>http://www.rakotz.de/Blogs/Blog-der-Rechtsanwaltskanzlei-Kotz-Aus-dem-Kanzleialltag_1</link><item><title>Arbeitszeugnisse - Formulierungsbeispiele f&#xFC;r  Leistungs- und Verhaltensnoten</title><pubDate>Tue, 01 May 2012 23:42:23 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;F&#xFC;r die Leistungsbewertung eines Arbeitnehmers werden h&#xE4;ufig nachfolgende Formulierungen verwendet: Er hat die ihm &#xFC;bertragenen Aufgaben: 1. stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt = sehr gute Leistungen; 2. stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = gute Leistungen; 3. zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt = vollbefriedigende Leistungen; 4. stets zu unserer Zufriedenheit erledigt = befriedigende Leistungen; 5. zu unserer Zufriedenheit erledigt = ausreichende Leistungen; 6. im Gro&#xDF;en und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt = mangelhafte Leistungen; 7. zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht = ungen&#xFC;gende Leistungen. F&#xFC;r die F&#xFC;hrungs-/Verhaltenbewertung werden h&#xE4;ufig nachfolgende Formulierungen verwendet: Das Verhalten gegen&#xFC;ber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Kunden war: 1. stets vorbildlich / stets einwandfrei = sehr gut; 2. stets gut / stets h&#xF6;flich und korrekt / einwandfrei = gut; 3. gut/h&#xF6;flich und korrekt = befriedigend; 4. zufriedenstellend / reibungslos und ungetr&#xFC;bt /einwandfrei = 4; 5. insgesamt zufriedenstellend / im Wesentlichen einwandfrei = mangelhaft; 6. insgesamt tadellos = ungen&#xFC;gend.
Zu beachten ist hierbei auch die Reihenfolge, in der die Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeiter aufgef&#xFC;hrt werden. Die umgekehrte Reihenfolge oder auch das Weglassen des Wortes Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden dr&#xFC;ckt, nach herrschender Meinung, Probleme mit diesen Personen aus und kann eine negative Bewertung darstellen!
Es ist in der Rechtsprechung umstritten, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Abschlusssatz in einem Zeugnis hat. In der Rechtsprechung wird teilweise die Ansicht vertreten, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Aufnahme einer abschlie&#xDF;enden Dankes- und Zukunftsformel im Zeugnis hat, wenn die Leistungs- und Verhaltensbewertung &#xFC;ber ein &#x201E;befriedigend&#x201C; signifikant hinausgeht. Bei Abschlusss&#xE4;tzen werden h&#xE4;ufig nachfolgende Formulierungen verwendet: Bereich &#x201E;sehr gut&#x201C;: Wir bedauern sehr, eine so exzellente Fachkraft zu verlieren. F&#xFC;r die stets vorbildlichen Leistungen sind wir ihm zu gro&#xDF;em Dank verpflichtet. Er hat einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung des Unternehmens geleistet. Bereich &#x201E;gut&#x201C;: Wir danken Frau X f&#xFC;r ihre hohen Leistungen und bedauern den Verlust dieser guten Facharbeiterin. Bereich &#x201E;befriedigend&#x201C;: Wir bedauern, eine so gute Fachkraft zu verlieren. F&#xFC;r die gute Leitung unseres Bereiches X danken wir. Bereich &#x201E;ausreichend&#x201C;: Wir bedanken uns f&#xFC;r die Zugeh&#xF6;rigkeit zu unserem Hause. Bereich &#x201E;mangelhaft&#x201C;: Wir bedanken uns f&#xFC;r das stete Interesse an einer guten Zusammenarbeit. oder Wir k&#xF6;nnen unseren Dank f&#xFC;r die stets gegebene Arbeitsbereitschaft nicht versagen.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.rakotz.de/Blogs/Blog-der-Rechtsanwaltskanzlei-Kotz-Aus-dem-Kanzleialltag_1/Arbeitszeugnisse-Formulierungsbeispiele-fuer-Leistungs-und-Verhaltensnoten_150</link></item><item><title>Arbeitszeugnis &#x2013; Anspr&#xFC;che des Arbeitnehmers</title><pubDate>Sat, 14 Apr 2012 17:06:45 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Der Arbeitnehmer hat gegen&#xFC;ber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Man unterscheidet zwischen einfachen (nur mit Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverh&#xE4;ltnisses) und qualifizierten (mit Angaben zu Art, Dauer, Leistung und Verhalten) Zeugnissen. Die Pflicht zur Ausstellung trifft den Arbeitgeber. Der Anspruch auf Zeugniserteilung besteht bei der Beendigung des Arbeitsverh&#xE4;ltnisses. Nach Erhalt einer K&#xFC;ndigung sollte sich ein Arbeitnehmer sofort ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Das Zeugnis ist schriftlich (auf haltbarem Papier von guter Qualit&#xE4;t) auszustellen. Es darf keine Verschmutzungen enthalten. H&#xE4;ufig enthalten Zeugnisse versteckte Botschaften. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses, dass nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Er hat einen Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis (Note: 3). M&#xF6;chte er ein besseres Zeugnis, so muss er beweisen, dass seine Leistungen &#xFC;ber dem Durchschnitt lagen. Erteilt der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis, so muss er beweisen, dass die Arbeitsleistungen unterdurchschnittlich waren. Erteilt der Arbeitgeber ein Zeugnis, dass den Anforderungen nicht entspricht, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erg&#xE4;nzung bzw. Berichtigung des Zeugnisses. Der Inhalt des Zeugnisses muss wahr sein und das Zeugnis darf keine unklaren Formulierungen enthalten. Dem Arbeitgeber steht eine angemessene Bearbeitungszeit zur Zeugniserteilung zu. Eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen Dauer ist noch angemessen. Bei einer versp&#xE4;teten Zeugnisausstellung haftet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gem&#xE4;&#xDF; &#xA7;&#xA7; 286, 288 Abs. 4 BGB auf Schadensersatz. Grunds&#xE4;tzlich sind Arbeitspapiere wie das Arbeitszeugnis vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber abzuholen (sog. Holschuld). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis zu erstellen und zur Abholung bereitzustellen. Er hat das Zeugnis dem Arbeitnehmer jedoch zu &#xFC;bersenden, wenn die Abholung dem Arbeitnehmer einen unverh&#xE4;ltnism&#xE4;&#xDF;igen Aufwand verursachen w&#xFC;rde. Geht das Zeugnis verloren oder wird es besch&#xE4;digt, ist der Arbeitgeber im Rahmen des ihm M&#xF6;glichen und Zumutbaren verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine neue Ausfertigung zu &#xFC;berlassen. Dies ergibt sich aus einer nachvertraglichen Nebenpflicht des Arbeitsvertrages. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Verlust oder die Besch&#xE4;digung des Originalzeugnisses von dem Arbeitnehmer zu vertreten ist. Entscheidend ist vielmehr allein die Frage, ob dem bisherigen Arbeitgeber die Ersatzausstellung zugemutet werden kann.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.rakotz.de/Blogs/Blog-der-Rechtsanwaltskanzlei-Kotz-Aus-dem-Kanzleialltag_1/Arbeitszeugnis-Ansprueche-des-Arbeitnehmers_149</link></item><item><title>Anforderungen an die Darlegung eines Mangels einer Mietwohnung</title><pubDate>Sun, 18 Mar 2012 18:03:50 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 29.02.2012, Az.: VIII ZR 155/11, seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Darlegung eines Mietmangels nochmals verdeutlicht.
Sachverhalt: Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Kl&#xE4;gerin. Einen Teil der Wohnungen vermietet die Kl&#xE4;gerin als Ferienwohnungen an Touristen. Die Beklagten minderten die Miete um 20 %, da es durch die Vermietung an Touristen zu erheblichen Bel&#xE4;stigungen durch L&#xE4;rm und Schmutz kam. Wegen des aufgelaufenen Mietr&#xFC;ckstands k&#xFC;ndigte die Kl&#xE4;gerin das Mietverh&#xE4;ltnis mit den Beklagten fristlos, hilfsweise fristgem&#xE4;&#xDF;. Mit ihrer Klage begehrte die Kl&#xE4;gerin die R&#xE4;umung der Wohnung. Das Amtsgericht hat die von den Mietern vorgenommene Minderung der Miete f&#xFC;r angemessen gehalten und die R&#xE4;umungsklage abgewiesen. Auf die Berufung der Kl&#xE4;gerin hat das Landgericht die Beklagten zur R&#xE4;umung der Wohnung verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision der beklagten Mieter hatte Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass das Berufungsgericht die Anforderungen an die Darlegung eines Sachmangels in unvertretbarer Weise &#xFC;berspannt hatte.
Entscheidungsgr&#xFC;nde: Eine Beeintr&#xE4;chtigung des Gebrauchs der Mietwohnung der Beklagten liegt nicht schon darin, dass die Kl&#xE4;gerin Wohnungen an Ferieng&#xE4;ste und Touristen vermietet. Denn dies f&#xFC;hrt nicht zwangsl&#xE4;ufig zu Beeintr&#xE4;chtigungen der &#xFC;brigen Mieter, die &#xFC;ber das Ma&#xDF; von St&#xF6;rungen hinausgeht, die bei einer Mietwohnungsnutzung typischerweise zu erwarten und in einer Wohnanlage mit vielen Parteien kaum zu vermeiden sind. In einem Mehrfamilienhaus sind etwa gelegentlich auftretende Beeintr&#xE4;chtigungen, wie einzelne Streitigkeiten von Bewohnern oder gelegentliches Feiern als sozialad&#xE4;quat, hinzunehmen. Eine Mietminderung tritt nach &#xA7; 536 Abs. 1 BGB kraft Gesetzes ein. Der Mieter muss gegen&#xFC;ber dem Vermieter daher nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Mietwohnung zum vertragsgem&#xE4;&#xDF;en Gebrauch beeintr&#xE4;chtigt, vortragen. Das Ma&#xDF; der Gebrauchsbeeintr&#xE4;chtigung (oder einen bestimmten Minderungsbetrag) muss er hingegen nicht anzugeben. Bei wiederkehrenden Beeintr&#xE4;chtigungen durch L&#xE4;rm oder Schmutz ist deshalb die Vorlage eines &#x201E;M&#xE4;ngelprotokolls&#x201C; nicht erforderlich. Vielmehr gen&#xFC;gt grunds&#xE4;tzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeintr&#xE4;chtigungen (z.B. Partyger&#xE4;usche, Musik, L&#xE4;rm durch Putzkolonnen auf dem Flur o.&#xE4;.) es sich handelt sowie zu welchen Tageszeiten, &#xFC;ber welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese Beeintr&#xE4;chtigungen ungef&#xE4;hr auftreten.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.meinmietrecht.de
http://www.ra-kotz.de/mietrecht.htm
&#xA0;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.rakotz.de/Blogs/Blog-der-Rechtsanwaltskanzlei-Kotz-Aus-dem-Kanzleialltag_1/Anforderungen-an-die-Darlegung-eines-Mangels-einer-Mietwohnung_148</link></item><item><title>Mobbing am Arbeitsplatz &#x2013; Beweissicherung durch Arbeitnehmer</title><pubDate>Fri, 09 Mar 2012 21:22:29 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Der Begriff Mobbing ist gesetzlich nicht definiert. Am ehesten kann er &#x2013; kurz gefasst &#x2013; als Schikane verstanden werden. Mobbing f&#xFC;hrt h&#xE4;ufig zu Gesundheitsbeeintr&#xE4;chtigungen, insbesondere zu psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Das Problem ist,dass der Arbeitnehmer die Beweislast daf&#xFC;r tr&#xE4;gt, dass die Ereignisse am Arbeitsplatz f&#xFC;r seine Gesundheitsbeeintr&#xE4;chtigung entscheidend waren bzw. diese hervorgerufen haben.Viele Klagen sind allein deshalb gescheitert, weil der Arbeitnehmer den Umstand jahrelangen Mobbings nicht n&#xE4;her hat pr&#xE4;zisieren und beweisen konnte. So fordert die Rechtsprechung, dass bei Mobbing-Vorw&#xFC;rfen, die einzelnen Vorw&#xFC;rfe nach Zeitpunkt,Intensit&#xE4;t und H&#xE4;ufigkeit detailliert vorgetragen werden. Behauptet &#x2013; wie in einem Fall des Landesarbeitsgerichts Berlin &#x2013; eine Arbeitnehmerin allein, sie sei durch &#x201E;despotisches F&#xFC;hrungsverhalten&#x201C; ihrer Arbeitgeberin seelisch krank geworden,so gen&#xFC;gt es nicht, wenn dargelegt wird, diese habe &#x2013; fast jeden zweiten Tag &#x2013; &#x201E;herumgebr&#xFC;llt, diese oder jene oder eine dritte Beleidigung&#x201C; ausgesprochen. Das Landesarbeitsgericht Berlin wies die Arbeitnehmerin darauf hin,sie m&#xFC;sste im Prozess eine gr&#xF6;&#xDF;ere Anzahl von einzelnen &#x201E;Tathandlungen&#x201C; nach Zeit, Situation und sonstigen Umst&#xE4;nden darlegen und beweisen. Kann der Arbeitnehmer die Mobbing-Handlungen nicht beweisen oder nachvollziehbar darlegen, verliert er eine Klage gegen seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht.Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass zur Begr&#xFC;ndung eines Ersatzanspruches ein systematisches &#x2013; fortgesetztes und aufeinander aufbauendes &#x2013; Handeln des Mobbenden erforderlich ist,welches von manchen Gerichten bereits dann verneint wird, wenn nur Einzelf&#xE4;lle schlechter Behandlung mit gro&#xDF;en zeitlichen Zwischenr&#xE4;umen vorgetragen werden.Es ist daher den Betroffenen dringend zu empfehlen, aus rechtlichen Erw&#xE4;gungen ein so genanntes &#x201E;Mobbing-Tagebuch&#x201C; zu f&#xFC;hren, um ihre Chancen im Schmerzensgeldprozess vor Gericht zu wahren. Nach M&#xF6;glichkeit sollte im Mobbing-Tagebuch auch festgehalten werden, welcher Kollege oder welche Kollegin bzw. Arbeitgeber oder Vorgesetzter in welcher Weise gehandelt hat und warum dies vom Betroffenen als eine schikan&#xF6;s gemeinte Handlung erkenntlich war und welche Beweismittel (Zeugen) daf&#xFC;r vorhanden sind.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.rakotz.de/Blogs/Blog-der-Rechtsanwaltskanzlei-Kotz-Aus-dem-Kanzleialltag_1/Mobbing-am-Arbeitsplatz-Beweissicherung-durch-Arbeitnehmer_147</link></item><item><title>Schluss mit den M&#xE4;rchen! - Die h&#xE4;ufigsten Mietrechtsirrt&#xFC;mer:</title><pubDate>Sun, 04 Mar 2012 16:32:04 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;
1. Ein bis zwei laute Partys pro Jahr darf ein Mieter feiern! Falsch! Grunds&#xE4;tzlich ist die Nachtruhe einzuhalten und zwar von 22.00 bis 6.00 Uhr. Musik und Gespr&#xE4;che darf es im Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr eigentlich nur noch in Zimmerlautst&#xE4;rke geben. Ausnahmen k&#xF6;nnen bei Hochzeiten oder Silvester gelten.

2. Der Vermieter darf immer einen Schl&#xFC;ssel haben! Falsch! Nur wenn es ausdr&#xFC;cklich im Mietvertrag vereinbart wurde, kann der Vermieter einen Zweitschl&#xFC;ssel zur&#xFC;ckbehalten. Aber auch dann darf er die Mietwohnung in aller Regel nicht betreten.
3. Pr&#xE4;sentiert man drei Nachmieter, kommt man aus dem Mietvertrag! Falsch! Der Vermieter muss den Mieter grunds&#xE4;tzlich nicht aus dem Vertrag entlassen, egal wie viele Nachmieter er ihm vorstellt. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur wenige: Etwa, wenn im Vertrag eine Nachmieterklausel vereinbart wurde, die dem Mieter das Recht einr&#xE4;umt, einen neuen Mieter zu stellen. Oder es besteht ein &#x201E;berechtigtes Interesse&#x201C; des Mieters am vorzeitigen Vertragsende (z.B. wenn dieser aus beruflichen Gr&#xFC;nden umziehen muss).
4. Nach Ablauf der K&#xFC;ndigungsfrist kann der Vermieter die Wohnung sofort r&#xE4;umen lassen! Falsch! Weigert sich der Mieter trotz fristgerechter und formell wirksamer K&#xFC;ndigung auszuziehen, muss er erst durch ein Gericht zur Wohnungsr&#xE4;umung verurteilt werden.
5. Bei einer Eigenbedarfsk&#xFC;ndigung des Vermieters muss der Mieter sofort ausziehen! Falsch! Die H&#xFC;rden f&#xFC;r eine Eigenbedarfsk&#xFC;ndigung liegen sehr hoch. Das gilt selbst dann, wenn der Vermieter die Wohnung f&#xFC;r sich oder einen nahen Verwandten ben&#xF6;tigt. Der Eigenbedarf darf zum Beispiel nicht schon bei Abschluss des Mietvertrages f&#xFC;r den Vermieter &#x201E;vorhersehbar&#x201C; gewesen sein. Das Bundesverfassungsgericht erwartet von Eigent&#xFC;mern, dass sie die Entwicklung f&#xFC;r sich und ihre Familie &#xFC;ber etwa 5 Jahre &#xFC;berschauen. Eltern von Teenagern m&#xFC;ssen daher Wohnungsinteressenten auf die M&#xF6;glichkeit von Eigenbedarf hinsichtlich ihrer Kinder hinweisen oder einen befristeten Mietvertrag mit den Mietern abschlie&#xDF;en. 
6. Nur M&#xE4;ngel am Wohnhaus berechtigen zur Mietminderung! Falsch! Auch &#x201E;Einwirkungen von au&#xDF;erhalb&#x201C; auf die Wohnung k&#xF6;nnen zur Mietminderung berechtigen. Als M&#xE4;ngel sind durch die Rechtsprechung beispielsweise starker Baul&#xE4;rm aus der Nachbarschaft (z.B. ca. 21 % Mietminderung bei L&#xE4;rmbel&#xE4;stigung durch umfangreiche Sanierungsma&#xDF;nahmen an einem Nachbarhaus) oder Gestank aus einer Nachbarwohnung durch ein Haustier (z.B. 33 % Mietminderung) anerkannt. Wichtig ist, dass der Mangel dem Mieter nicht schon bei Mietvertragsabschluss bekannt war. Denn dann entf&#xE4;llt grunds&#xE4;tzlich das Recht, die Miete zu mindern. Weitere Informationen finden Sie unter: 
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http://www.meinmietrecht.de
http://www.ra-kotz.de/mietrecht.htm
&#xA0;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.rakotz.de/Blogs/Blog-der-Rechtsanwaltskanzlei-Kotz-Aus-dem-Kanzleialltag_1/Schluss-mit-den-Maerchen-Die-haeufigsten-Mietrechtsirrtuemer_146</link></item><item><title>Alkoholgrenzen im Stra&#xDF;enverkehr &#x2013; Strafen bei Nichtbeachtung!</title><pubDate>Sat, 18 Feb 2012 19:39:20 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;0,0 Promille - Gilt f&#xFC;r alle Fahrzeug-f&#xFC;hrer unter 21 Jahren (mit/ohne Probezeit) und f&#xFC;r alle Fahrzeugf&#xFC;hrer in der Probezeit. Bei Verst&#xF6;&#xDF;en droht ein Bu&#xDF;geld von 250,00 &#x20AC; bis zu 1.000,00 &#x20AC;, 2 Punkte im Verkehrszentralregister, ein Aufbauseminar sowie eine Verl&#xE4;ngerung der Probe-zeit um weitere 2 Jahre.
0,3 bis 0,49 Promille - Zeigen sich keine Fahrfehler und wird kein Unfall verursacht, so bleibt der Alkoholkonsum ohne Konsequenzen. Zeigt sich eine alkoholbedingte Fahrunsicherheit oder ist ein Unfall auf den Alkohol-konsum zur&#xFC;ckzuf&#xFC;hren, so kann eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Stra&#xDF;enverkehr oder wegen Gef&#xE4;hrdung des Stra&#xDF;enverkehrs erfolgen. Dann sind ein F&#xFC;hrerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren (o-der auf Dauer), 7 Punkte, Geldstrafe- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) m&#xF6;glich.
0,5 bis 1,09 Promille (relative Fahrunt&#xFC;chtigkeit) - Ab 0,5 Promille liegt ohne Anzeichen von alkohol-bedingter Fahrunsicherheit eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 500,00 &#x20AC; Bu&#xDF;geld, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und 1 Monat Fahrverbot geahndet wird (1. Versto&#xDF;). Ab dem 2. Versto&#xDF; drohen 1.000,00 &#x20AC; Bu&#xDF;-geld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und beim 3. Versto&#xDF; drohen 1.500,00 &#x20AC; Bu&#xDF;geld, 4 Punkte, 3 Monate Fahr-verbot. Ferner kann die F&#xFC;hrerschein-stelle die Ablegung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU &#x2013; &#x201E;Idiotentest&#x201C;) anordnen. Zudem m&#xF6;gliche Verurteilung wegen Trunkenheit im Stra&#xDF;enverkehr oder wegen Gef&#xE4;hrdung des Stra&#xDF;enverkehrs. Dann sind ein F&#xFC;hrerschein-entzug zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren (oder auf Dauer), 7 Punkten im Verkehrszentralregister und eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre) m&#xF6;glich.
1,1 bis 1,59 Promille (absolute Fahrunt&#xFC;chtigkeit) - Strafe: F&#xFC;hrerscheinentzug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 Jahren, sowie 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Geldstrafe- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre). Zudem Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Stra&#xDF;enverkehr oder wegen Gef&#xE4;hrdung des Stra&#xDF;en-verkehrs.&#xA0;
ab 1,6 Promille (absolute Fahrunt&#xFC;chtigkeit) - Strafe: F&#xFC;hrerschein-entzug zwischen 6 Monaten (Regel-fall) bis 5 Jahren, sowie 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Geldstrafe- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre). Zudem muss man sich einer medizinischen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU &#x2013; &#x201E;Idiotentest&#x201C;) unterziehen, bevor die M&#xF6;glichkeit besteht, seine Fahrerlaubnis zur&#xFC;ckzuerlangen.
Vor der MPU-Begutachtung nach einer erheblichen Alkoholfahrt sind bei der &#x201E;Notwendigkeit zum Alkoholverzicht&#x201C; oder bei einer &#x201E;Alkohol-abh&#xE4;ngigkeit&#x201C; Nachweise &#xFC;ber eine mindestens 12 Monate bestehende Alkoholabstinenz (&#xFC;ber Urintests oder Haartests) zu erbringen.
Nach einer Drogenfahrt m&#xFC;ssen vor einer MPU-Begutachtung nachfolgende Mindestvoraussetzungen erf&#xFC;llt sein: 1. bei einer vorliegenden &#x201E;Drogengef&#xE4;hrdung&#x201C; mind. 3 Monate Drogenfreiheit, 2. bei einer &#x201E;fortgeschrittenen Drogenproblematik&#x201C; mind. 6 Monate Drogenfreiheit und 3. bei einer &#x201E;Drogenabh&#xE4;ngigkeit&#x201C; mind. 12 Monate Drogenfreiheit.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Bu&#xDF;geldkatalogbrosch&#xFC;re unter:
http://ww.ra-kotz.de/Bussgeldkatalog2011.pdf
RA und Fachanwalt f&#xFC;r Verkehrsrecht Dr. Christian Kotz, Siegener Str. 104, 57223 Kreuztal
http://www.verkehrsrechtsiegen.de&lt;/p&gt;</description><link>http://www.rakotz.de/Blogs/Blog-der-Rechtsanwaltskanzlei-Kotz-Aus-dem-Kanzleialltag_1/Alkoholgrenzen-im-Strassenverkehr-Strafen-bei-Nichtbeachtung_145</link></item><item><title>Begleitetes Fahren &#x2013; F&#xFC;hrerschein mit 17 - Ein &#xDC;berblick:</title><pubDate>Sat, 04 Feb 2012 14:19:37 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;F&#xFC;r Jugendliche besteht bereits mit 17 Jahren die M&#xF6;glichkeit eine Fahrerlaubnis der Klassen B (Kraftfahrzeuge bis 3500 KG) und BE (Zufahrzeug der Klasse B mit Anh&#xE4;nger) zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, dass der Jugendliche mit einer Begleitperson das Fahrzeug f&#xFC;hrt. Die Begleitperson muss namentlich in der Pr&#xFC;fbescheinigung benannt werden. Voraussetzung f&#xFC;r ein begleitetes Fahren ist, dass der Jugendliche 17 Jahre alt ist und seine Erziehungsberechtigten dem begleiteten Fahren und den/der Begleitperson/en zustimmen. Begleiter m&#xFC;ssen schriftlich zustimmen, dass sie &#xFC;ber ihre Aufgaben und Rollen als Fahrzeugbegleiter umfassend informiert sind. Der Jugendliche kann bereits mit 16 &#xBD; Jahren mit der Fahrschulausbildung beginnen. Mit dem Bestehen des F&#xFC;hrerscheins bekommt der Jugendliche seine Pr&#xFC;fungsbescheinigung ausgeh&#xE4;ndigt und seine Probezeit beginnt. Bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres darf der Jugendliche nur zusammen mit einer zugelassenen Begleitperson in Deutschland ein Fahrzeug f&#xFC;hren.
Ab der Vollendung seines 18. Lebensjahres darf er ohne eine Begleitperson ein Fahrzeug f&#xFC;hren. Die Pr&#xFC;fbescheinigung f&#xFC;r begleitetes Fahren ist bis zu 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres g&#xFC;ltig, danach wird sie ung&#xFC;ltig. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der beantragte Kartenf&#xFC;hrerschein beim Stra&#xDF;enverkehrsamt ausgeh&#xE4;ndigt.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ohne Unterberechnung im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (fr&#xFC;her 3) sein und zum Zeitpunkt der Erteilung der Pr&#xFC;fbescheinigung des Jugendlichen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbeschr&#xE4;nkt. Der Jugendliche muss bei Fahrten die Pr&#xFC;fbescheinigung sowie seinen Personalausweis mitf&#xFC;hren. Er ist der verantwortliche Fahrzeugf&#xFC;hrer bei begangenen Verkehrsverst&#xF6;&#xDF;en und muss daf&#xFC;r Sorge tragen, dass die bestehenden Auflagen eingehalten werden. Begeht der Jugendliche Verkehrsverst&#xF6;&#xDF;e, so kann die bestehende Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbeh&#xF6;rde widerrufen und die Probezeit verl&#xE4;ngert werden. F&#xFC;r die Neuerteilung der Fahrerlaubnis (fr&#xFC;hestens nach 6 Monaten) muss durch den Jugendlichen die Teilnahme an einem Aufbauseminar gegen&#xFC;ber der Fahrerlaubnisbeh&#xF6;rde nachgewiesen werden. Die Begleitperson darf bei Begleitfahrten eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille nicht &#xFC;berschreiten und nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen. F&#xFC;r die Einhaltung dieser Auflagen ist der Jugendliche ebenfalls verantwortlich. Kommt es zu einem Unfall haftet der Jugendliche. Die Begleitperson haftet in der Regel nicht.
Hinsichtlich der vom Jugendlichen gef&#xFC;hrten Fahrzeuge muss man die bestehenden Kfz-Versicherungsvertr&#xE4;ge vor der ersten Fahrt &#xFC;berpr&#xFC;fen und anpassen lassen. Manche Versicherungsvertr&#xE4;ge sehen ein Mindestalter des Fahrzeugf&#xFC;hrers vor.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.rakotz.de/Blogs/Blog-der-Rechtsanwaltskanzlei-Kotz-Aus-dem-Kanzleialltag_1/Begleitetes-Fahren-Fuehrerschein-mit-17-Ein-Ueberblick_144</link></item><item><title>Berufsausbildungsverh&#xE4;ltnis &#x2013; Rechte und Pflichten</title><pubDate>Sat, 28 Jan 2012 14:44:24 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Ein Berufsausbildungsverh&#xE4;ltnis kann vom Arbeitgeber und Auszubildenden innerhalb der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer K&#xFC;ndigungsfrist gek&#xFC;ndigt werden.
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverh&#xE4;ltnis vom Arbeitgeber nur noch aus wichtigem Grund gek&#xFC;ndigt werden (fristlose K&#xFC;ndigung). Vom Auszubildenden kann das Ausbildungsverh&#xE4;ltnis nach der Probezeit mit einer K&#xFC;ndigungsfrist von 4 Wochen gek&#xFC;ndigt werden, wenn die Berufsausbildung aufgegeben oder sich f&#xFC;r eine andere Berufst&#xE4;tigkeit entschieden wurde.
Eine K&#xFC;ndigung des Ausbildungsverh&#xE4;ltnisses hat schriftlich zu erfolgen. Eine fristlose K&#xFC;ndigung von Seiten des Arbeitgebers ist unwirksam, wenn die ihr zugrundeliegenden Tatsachen dem Arbeitgeber bereits l&#xE4;nger als 2 Wochen bekannt sind.
Wird das Berufsausbildungsverh&#xE4;ltnis nach der Probezeit vorzeitig gel&#xF6;st, so k&#xF6;nnen Ausbildende oder Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn die andere Person den Grund f&#xFC;r die Aufl&#xF6;sung zu vertreten hat. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverh&#xE4;ltnisses geltend gemacht wird.
Dem Auszubildenden steht eine monatliche Ausbildungsverg&#xFC;tung zu. Diese muss auch f&#xFC;r die Zeiten des Berufsschulunterrichts oder w&#xE4;hrend der Zeiten der Teilnahme an &#xFC;berbetrieblichen Ausbildungsma&#xDF;nahmen vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Dem Auszubildenden m&#xFC;ssen vom Arbeitgeber die Ausbildungsmittel, auch diejenigen f&#xFC;r die Zwischen- und Abschlusspr&#xFC;fung kostenlos zur Verf&#xFC;gung gestellt werden.
Auszubildende haben bei Beendigung des Berufsausbildungsverh&#xE4;ltnisses gegen&#xFC;ber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Ausstellung eines schriftlichen Arbeitszeugnisses.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.rakotz.de/Blogs/Blog-der-Rechtsanwaltskanzlei-Kotz-Aus-dem-Kanzleialltag_1/Berufsausbildungsverhaeltnis-Rechte-und-Pflichten_143</link></item><item><title>Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach l&#xE4;ngerer Erkrankung</title><pubDate>Sat, 21 Jan 2012 17:57:44 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;&#xA0;
Wird ein Arbeitnehmer durch eine Arbeitsunf&#xE4;higkeit infolge einer Erkrankung an seiner Arbeitsleistung gehindert, ohne dass ihn diesbez&#xFC;glich ein Verschulden trifft, so hat er gegen&#xFC;ber seinem Arbeitgeber einen Entgeltfortzahlungsanspruch f&#xFC;r die Zeit der Arbeitsunf&#xE4;higkeit bis zur Dauer von 6 Wochen (&#xA7; 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Ist ein Arbeitnehmer l&#xE4;nger als 6 Wochen arbeitsunf&#xE4;hig erkrankt, muss der Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt mehr zahlen und das Arbeits&#xAD;verh&#xE4;ltnis mit dem Arbeitnehmer ruht. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern entsteht nach Ablauf der 6-Wochenfrist ein Anspruch auf Krankengeld nach &#xA7; 44 SGB V. 
K&#xF6;nnen arbeitsunf&#xE4;hige Arbeitnehmer nach &#xE4;rztlicher Feststellung ihre bisherige Arbeitst&#xE4;tigkeit teilweise wieder aus&#xFC;ben, so k&#xF6;nnen sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Arbeitst&#xE4;tigkeit wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden (&#xA7; 74 SGB V). Diese teilweise Arbeitsm&#xF6;glichkeit des Arbeitnehmers wird durch einen Arzt festgestellt und auf seiner Arbeitsunf&#xE4;higkeitsbescheinigung vermerkt. Die Durchf&#xFC;hrung einer Wiedereingliederungsma&#xDF;nahme durch den Arbeitnehmer bedeutet nicht, dass seine Arbeitsunf&#xE4;higkeit hierdurch aufgehoben ist. Die Wiedereingliederungsma&#xDF;nahme ist ein gesondertes Rechtsverh&#xE4;ltnis. Der Arbeitgeber kann von dem Arbeitnehmer nicht verlangen, dass dieser im Rahmen eines Wiedereingliederungsverh&#xE4;ltnisses seine Arbeitst&#xE4;tigkeit wieder aufnimmt. Der Arbeitnehmer hat gegen&#xFC;ber dem Arbeitgeber im Umkehrschluss auch keinen Rechtsanspruch darauf, stufenweise wieder eingegliedert zu werden. Der Arbeitgeber kann eine Wiedereingliederungsma&#xDF;nahme daher ablehnen. W&#xE4;hrend der Durchf&#xFC;hrung der Wiedereingliederung hat der Arbeitnehmer keinen Arbeitsentgeltanspruch gegen&#xFC;ber seinem Arbeitgeber, da er Entgeltersatzleistungen erh&#xE4;lt. Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Zahlung eines Arbeitsentgeltes, so ist dieses Arbeitsentgelt nach herrschender Meinung auf die Entgeltsersatzleistungen anrechenbar, jedoch nur in H&#xF6;he des Verh&#xE4;lt&#xAD;nisses der erbrachten zu der geschuldeten Arbeitsleistung. W&#xE4;hrend des Wiedereingliederungsverh&#xE4;ltnisses kann dem Arbeitnehmer kein Urlaub gew&#xE4;hrt werden. Der Arbeitnehmer erwirbt w&#xE4;hrend der Wiedereingliederung auch keinen Urlaubsanspruch, da er rechtlich noch arbeitsunf&#xE4;hig ist. Er kann die Wiedereingliederungsma&#xDF;nahme auch jederzeit wieder beenden. Der Arbeitgeber mit einer entsprechenden Auslauffrist ebenfalls. Ein arbeitsrechtliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers w&#xE4;hrend der Wiedereingliederungsma&#xDF;nahme kann zu einer verhaltensbedingten K&#xFC;ndigung aufgrund eines au&#xDF;erbetrieblichen Fehlverhaltens f&#xFC;hren. Es kann im Rahmen einer Wiedereingliederungsma&#xDF;nahme auch ein betriebliches Eingliederungs&#xAD;management nach &#xA7; 84 Abs. 2 SGB IX durchgef&#xFC;hrt werden.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.rakotz.de/Blogs/Blog-der-Rechtsanwaltskanzlei-Kotz-Aus-dem-Kanzleialltag_1/Wiedereingliederung-von-Arbeitnehmern-nach-laengerer-Erkrankung_142</link></item><item><title>Verkehrsunfall &#x2013; Reparaturkosten 130% &#xFC;ber Wiederbeschaffungswert</title><pubDate>Fri, 02 Dec 2011 11:08:28 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs k&#xF6;nnen Reparaturkosten bis zu 30 % &#xFC;ber dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in der Regel nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgef&#xFC;hrt wird, wie ihn der Sachverst&#xE4;ndige zur Grundlage seiner Kostensch&#xE4;tzung gemacht hat.
&#xA0;
In F&#xE4;llen in denen zwar die vom Sachverst&#xE4;ndigen gesch&#xE4;tzten Reparaturkosten &#xFC;ber der 130 %-Grenze liegen, es dem Gesch&#xE4;digten aber - auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen - gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Gutachtens entsprechende Reparatur durchzuf&#xFC;hren, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht &#xFC;bersteigen, kann der Gesch&#xE4;digte eine Abrechnung der konkret angefallenen Reparaturkosten vornehmen.
&#xA0;
Der Gesch&#xE4;digte, der sein besch&#xE4;digtes Kraftfahrzeug instand gesetzt hat, obwohl ein Sachverst&#xE4;ndiger die voraussichtlichen Kosten der Reparatur auf einen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % &#xFC;bersteigenden Betrag gesch&#xE4;tzt hat, kann den Ersatz von Reparaturkosten nur dann verlangen, wenn er nachweist, dass die tats&#xE4;chlich durchgef&#xFC;hrte Reparatur, sofern diese fachgerecht und den Vorgaben des Gutachtens entsprechend ausgef&#xFC;hrt worden ist, wirtschaftlich nicht unvern&#xFC;nftig war.
&#xA0;
Die Erstattung von Reparaturkosten &#xFC;ber dem Wiederbeschaffungswert ist nicht gerechtfertigt, wenn der Gesch&#xE4;digte sein Kraftfahrzeug nicht vollst&#xE4;ndig und fachgerecht nach den Vorgaben des Sachverst&#xE4;ndigen in Stand setzt (BGH, Urteil vom 15.11.2011, Az: VI ZR 30/11).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.rakotz.de/Blogs/Blog-der-Rechtsanwaltskanzlei-Kotz-Aus-dem-Kanzleialltag_1/Verkehrsunfall-Reparaturkosten-130-ueber-Wiederbeschaffungswert_141</link></item></channel></rss>

