
TV - InterviewsNeue Artikel
Blogbeiträge
OnlineberatungForenbeiträge
Bookmarks/Facebook
|
Der Mietvertrag ist unterschrieben und man hat sich gerade bei der Gemeinde offiziell angemeldet, und schon bekommt man binnen weniger Tage Post von der ach so geliebten GEZ. „Melden Sie sich an“, heißt es da. „Es ist nur fair gegenüber allen anderen die Gebühren zu zahlen“ suggeriert die „Werbung“. Aber mal ehrlich, die GEZ-Gebühren sind schon ziemlich hoch. Und wofür bezahlt man? Hm…. Achja, für den Herrn Gottschalk, der pro Jahr – so eine Information aus dem Internet – sage und schreibe 85 Mio. € erhalten soll.Viele werden nun sagen, nee, bezahlen werde ich nichts – und siehe da: der zweite, dritte und vierte Brief der GEZ folgt. Nun aber nicht mehr so „freundlich“ geschrieben wie der erste Brief.Was nun? Durchsucht die GEZ nun ihre Wohnung? Oder besitzt sie Peilwagen mit denen sie Fernsehgeräte und Radios aufspüren kann und so die zahlungsunwillige Fernsehschauer ausfindig machen?
Die wirklichen Rechte der Landesrundfunkanstalten und der GEZ sehen jedoch anders aus. Diese sind streng gereglt und – verglichen mit den Vorurteilen – eher beschränkt. Die Gebühreneinzieher besitzen weder Peilwagen noch das Recht, Wohnungen zu durchsuchen. Selbst wer einen Fernseher besitzt und die fällige Gebühr nicht bezahlt, muss niemals einen GEZ-Mitarbeiter in seine Wohnung lassen. Doch trotz dieser eingeschränkten Möglichkeiten kann es teuer werden fernzusehen, ohne die Gebühr zu zahlen.
Ein Beispiel:
Trotzdem kann der GEZ-Mitarbeiter seine Beobachtungen dem WDR mitteilen. Der WDR kann nun wiederum von Frau S eine Erklärung fordern, wie sich die Beobachtungen des GEZ-Mitarbeiters erklären lassen. Ab hier wird es etwas problematischer: Frau S muss dem WDR die Wahrheit sagen, sonst macht Sie sich wegen Betrugs strafbar. Der WDR könnte Strafanzeige erstatten. Im schlimmsten Fall würde die Polizei Frau S´ Wohnung durchsuchen. Allerdings gehen die Landesrundfunkanstalten diesen Weg äußerst selten.
24.01.2009, 12:56 von zz4000 |
7340 Aufrufe
Bewertung:
|
eBay-KaufvertragAbfindungNavigationSuchenNews
Blog - Top 10
Artikel - Top 8
Wer ist online?Gäste: 11
Wetter |