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21.05.2013, 11:15
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15.05.2013, 11:54
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13.05.2013, 17:31
Hallo Herr Kotz, muss man überhaupt nach der Rechtslage, das Einkommensteuergesetz aus ...
04.05.2013, 10:27
Hallo liebes Forum, ich habe gelese, dass im Januar 2014 ein neues Auslandsschulgesetz ...
26.04.2013, 01:20
Meine Frau ist seit 1.5.2011 in Gastronomie angestellt. Vollzeit mit 40 Stunden/5Tage-W...
25.04.2013, 22:20
Hallo liebe Forumgemeinde, ich habe gerade den Beitrag zur Lebensleistungsrente gelesen...
18.04.2013, 10:29
Hallo, ich würde gern folgendes wissen: Wenn man Teilzeitbeschäftigt ist und den Arbeit...
17.04.2013, 15:18
Hallo, die Bundesregierung plant ja eine Rentenreform und eine Lebensleistungsrente im ...
09.03.2013, 16:03
Hallo, würde der Schaden (bzgl der Restlaufzeit) entfallen, wenn der Kunde ab dem Zeitp...
18.02.2013, 10:17
Hallo, folgendes ist mir passiert: Verkauf eines Artikels im Internet(580€); Käufer mel...
10.02.2013, 06:37
PS: Es ist bishe zu keinem weiteren Schriftwechsel gekommen, außer daß mein Anwalt ein ...
10.02.2013, 06:31
hallo... bin allein lebender Vater mit geringem Einkommen u. Unterhalsverpflg. Daher Pr...
08.02.2013, 13:55
sollte noch Aktualität von Interesse sein: einen 3-jährigen Kfz-Leasingvertrag habe ich...
08.02.2013, 13:44
Für meine U-förmige Terasse mit vielfacher Bepflanzung würde sich ein Gartenwasserzähle...
03.02.2013, 10:57
Ich habe einen Vertrag mit einem Käufer bei EBay geschlossen. Die Ware wurde bezahlt un...
31.01.2013, 13:41
Moin, moin, bei uns wird ein Jahresurlaubsplan geschrieben, wo jeder seine Wünsche eint...
27.01.2013, 19:46
Vielen Dank für die Infomation. Ich bleibe dran.
27.01.2013, 09:44
Hallo,ich habe mal eine Frage.Gestern erhielt ich Post vom Anwalt meines Ex,dieser beha...
26.01.2013, 08:46
Mit ungewöhnlich hoher Wahrscheinlichkeit: Das lohnt sich! Vor einigen Wochen erschien ...
25.01.2013, 21:08
Aufgrund einiger im Internet veröffentlichen Berichte, dass die erhobenen Bearbeitungsg...
21.01.2013, 15:21
Hallo! Ich bekomme hertnäckige zuschriften von einem Inkasso Büro obwohl ich dieem scho...
19.01.2013, 13:46
Woher stammt denn die Info, dass das Finanzamt die restlichen km nicht erstatten würde?
10.01.2013, 10:16
Hallo, ich habe da mal zwei Fragen: 2 Geschwister zu gleichen Teilen Erben und es beste...
04.01.2013, 11:51
Mein Vater kommt im kommenden Monat ins Alterheim. Nach Abzug der Heimkosten bleibt ihm...
15.12.2012, 11:38
Guten Tag,und zwar ich habe folgende Frage, ich wollte jetzt meine Einkommenssteuererkl...
28.11.2012, 18:12
Ich trage mich mit dem Gedanken, ein Freiwilliges Soziales Jahr zu machen. Nun hab ich ...
28.11.2012, 18:05
Hallo, ich habe gelesen, dass der Beruf des Rettungsassistenten durch ein neues Berufsb...
23.11.2012, 13:03
Über die Rente wird ja jetzt im Zusammenhang mit der Altersarmut viel diskutiert. Die R...
14.11.2012, 14:34
Hallo Forum, mein AG muss mir leider kündigen da er einen Geschäftszweig aufgibt und mi...
12.11.2012, 21:43
dada
03.11.2012, 12:07
Hallo zusammen,nach § 2 Absatz 3 des Wohnungsvermittlungsgesetzes kann keine Provision ...
31.10.2012, 13:50
Ich habe bisher 450 Euro auf Steuerkarte verdient. Nun steht ja die Anhebung der Verdie...
31.10.2012, 11:15
Das einzige, was etwas bewirken könnte, wäre eine Eheschließung. Eine Nichteheliche Leb...
22.10.2012, 21:17
Ich habe an die Bekannte einer guten Freundin meine Wohnung zu einem Freundschaftspreis...
18.10.2012, 22:40
guten Abend!  Eine Frage bzgl. Miet-Kauf-Wohnungen! ist der Betrag der Kaution wertgesi...
06.10.2012, 15:15
Bin im Investment Banking und habe aus Stresssituation innerhalb von 12 Monaten den 4. ...
01.10.2012, 01:10
Selbstverständlich sind Sie auch beweisbelastet für die Übergabe eines jeden Gegenstand...
01.10.2012, 01:03
Ob die bloße Bitte, Ihnen ihr Eigentum zurückzubringen, für eine Herausgabeklagte ausre...
21.09.2012, 09:40
eine Person wurde wegen nichterfüllung der Bewährungsauflagen zu einer Haftstrafe im of...
17.09.2012, 20:32
Hallo Leute,   ich hab eine ganz dringende Frage.   Ich hatte vor kurzem einen Unfall. ...
10.09.2012, 14:10
Sehr geehrte Damen und Herren,   seit einigen Monaten bin ich ratlos.   Anfang des Jahr...
01.09.2012, 16:17
Hallo beisammen,  ich hatte im Juli mit der Polizei zu tun und wollte aber zugleich ein...
13.08.2012, 10:04
Ich habe am 13.07.2012 ein neues Kleinteilemagazin bei ebay erworben. Nach Öffnen des P...
11.08.2012, 00:00
Frau A. lebt seit längerem mit ihrem schwer behinderten Lebenspartner B. zusammen. Der ...
09.08.2012, 05:38
Keep on wiritng and chugging away!
06.08.2012, 21:19
I'm out of lgeaue here. Too much brain power on display!
05.08.2012, 23:35
Ein Beamter im Kommunaldienst nennen wir ihn Herrn Hugo hat ein Disziplinarverfahren al...
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Onlinerechtsberatung

Bußgeldverfahren – Fragen und Antworten:

1. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, wurde von der Polizei angehalten und habe sofort eine „Geldbuße“ bezahlt. Ist das das Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren damit beendet?

Ja. Wenn ein geringfügiger Verkehrsverstoß vorliegt, kann die Polizei eine Verwarnung erteilen. Das Verwarnungsgeld beträgt zwischen 5,00 € und 35,00 € (kostenfreie Verwarnung ebenfalls möglich).

 

2. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, wurde von der Polizei angehalten und habe die „Geldbuße“ nicht bezahlt. Wie geht es weiter?

Normalerweise bekommt man nun von der Verwaltungsbehörde einen Anhörungsbogen zugesandt. In machen Fällen bekommt man auch sofort einen Bußgeldbescheid von der Verwaltungsbehörde zugesandt. Wenn der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist, wird durch die Verwaltungsbehörde entschieden, ob der Erlaß eines Bußgeldbescheids oder eine Verfahrenseinstellung erfolgt. Soweit genügend Beweise für die Schuld des Betroffenen vorliegen, wird durch die Bußgeldstelle ein Bußgeldbescheid erlassen. Soll ein Fahrverbot ausgesprochen werden, so wird auch dieses im Bußgeldbescheid ausdrücklich vermerkt.

 

3. Seit der Verkehrsordnungswidrigkeit sind über 3 Monate vergangen. Ist die Angelegenheit verjährt?

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt gemäß § 26 Abs. 3 StVO grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 3 Monaten. Diese Frist gilt jedoch nur, solange wegen des Verkehrsverstoßes weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben worden ist. Von diesem Zeitpunkt an beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Begehung des Verkehrsverstoßes. Ordnungswidrigkeiten wegen Drogenmissbrauchs und Ordnungswidrigkeiten gegen die 0,8-Promille-Regelung verjähren erst nach 1 Jahr - gegen die 0,5-Promille-Regelung nach 6 Monaten.

 

4. Ich habe einen Anhörungsbogen erhalten, bin mit dem Fahrzeug jedoch nicht selbst gefahren, sondern ein Familienangehöriger (z.B. Ehefrau, Ehemann, Kind etc.). Muss ich angeben, wer das Fahrzeug gefahren ist?

Nein. Auch im Bußgeldverfahren hat man bei nahen Familienangehörigen ein Aussageverweigerungsrecht.

 

5. Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten. Was mache ich jetzt?

Gegen den Bußgeldbescheid kann gem. § 67 OWiG innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Einspruch einlegen kann der Betroffene selbst, sein Anwalt oder aber auch ein besonders Bevollmächtigter. Einzureichen ist der Einspruch bei der Bußgeldbehörde. Er muß nicht begründet werden. Maßgebend für die Einhaltung der Frist ist das Eingangsdatum des Einspruchs bei der Behörde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. Sie beginnt auch zu laufen, wenn der Bußgeldbescheid bei der Post niedergelegt und der Betroffene benachrichtigt wird. Fällt das Ende der Zweiwochenfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, kann noch bis zum Ablauf (24 Uhr) des ersten darauffolgenden Werktags Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann jederzeit wieder zurückgenommen werden.

 

6. Ich habe die Einspruchsfrist für den Bußgeldbescheid z.B. aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes, Urlaubs oder Montage verpaßt. Was kann ich tun?

Man kann „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ beantragen. Der Antrag ist innerhalb von 1 Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Gleichzeitig ist auch das zunächst versäumte Rechtsmittel  nachzuholen, also z.B. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.  

 

7. Was macht die Bußgeldbehörde nachdem ich Einspruch eingelegt habe?

Ist der Einspruch rechtzeitig erfolgt, prüft die Bußgeldbehörde, ob der Bescheid aufrechterhalten oder zurückgenommen wird. Nimmt die Bußgeldbehörde den Bescheid nicht zurück, dann werden die Akten an die Staatsanwaltschaft übersandt und anschließend wird die Akte dem zuständigen Gericht vorgelegt. Dieses entscheidet über die weitere Vorgehensweise. In der Regel wird ein Hauptverhandlungstermin vor Gericht bestimmt.

 

8. Was geschieht im Hauptverhandlungstermin bei Gericht?

Wenn der Hauptverhandlungstermin angesetzt ist, wird das Gericht zu diesem Termin alle für die Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Zeugen laden. Ist das Gericht der Auffassung, daß dem Betroffenen der zur Last gelegte Sachverhalt nicht nachgewiesen werden kann, so verkündet es einen Freispruch. Die zunächst ausgewiesene Geldbuße entfällt, die gesamten Verfahrenskosten einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen (auch Kosten des Verteidigers) sind dann grundsätzlich von der Staatskasse zu tragen.

 

9. Muss ich als Betroffener persönlich zur Hauptverhandlung erscheinen?

Ja. Der Betroffene ist grundsätzlich zum Erscheinen in der Hauptverhandlung verpflichtet. Das Gericht kann ihn vom persönlichen Erscheinen jedoch u.U. entbinden.

 

10. Kann ich Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einlegen?

Ja. Man kann Rechtsbeschwerde einlegen bzw. man kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragen.

 

11. Ist eine Erhöhung der Regelgeldbuße möglich?

Ja. Eine Erhöhung der Regelgeldbuße ist bei einschlägigen Voreintragungen in der Verkehrssünderdatei des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg möglich. Gleiches gilt für die Erhöhung von Fahrverboten.

 

12. Wann gibt es Punkte:

Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verkehrsverstoßes. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in der Regel im Verwarnungsgeldbereich (5,00 € bis 35,00 €) keine Punkte vergeben. Für die Verstöße im Bußgeldbereich (ab 40,00 €) ist zusätzlich zum Bußgeld mit 1 bis 4 Punkten und bei Straftaten sogar mit 5 bis 7 Punkte zu rechnen.

 

Alkoholgrenzen im Straßenverkehr (Stand: 01.02.2009):

0,0 Promille Gilt für alle Fahrzeugführer unter 21 Jahren (mit/ohne Probezeit) und für alle Fahrzeugführer in der Probezeit. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 250,00 € bis zu 1.000,00 €, 2 Punkte im Verkehrszentralregister, Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.

0,3 bis 0,49 Promille Zeigen sich keine Fahrfehler und wird kein Unfall verursacht, so bleibt der Alkoholkonsum ohne Konsequenzen. Zeigt sich eine alkoholbedingte Fahrunsicherheit oder ist ein Unfall auf den Alkoholkonsum zurückzuführen, so kann eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erfolgen. Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren, 7 Punkte, Geldbuße sowie ein Freiheitsentzug möglich.

0,5 bis 1,09 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) Ab 0,5 Promille liegt ohne Anzeichen von alkoholbedingter Fahrunsicherheit eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit 500,00 € Bußgeld, 4 Punkten im Verkehrszentralregister und 1 Monat Fahrverbot geahndet wird (1. Verstoß). Ab dem 2. Verstoß drohen 1.000,00 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot und beim 3. Verstoß drohen 1.500,00 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. Ferner kann die Führerscheinstelle die Ablegung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU – „Idiotentest“) anordnen. Zudem mögliche Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder - wenn ein Unfall passiert oder beinahe passiert wäre - wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Dann sind ein Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten bis 5 Jahren, 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Geldbuße sowie ein Freiheitsentzug möglich.

1,1 bis 1,59 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) Strafe: Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 Jahren, sowie 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Freiheitsentzug von bis zu 1. Jahr sowie Geldbuße bis 1.500,00 €. Zudem Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr oder - wenn ein Unfall passiert oder beinahe passiert wäre - wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB).

ab 1,6 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit)  Strafe: Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten (Regelfall) bis 5 Jahren, sowie 7 Punkte im Verkehrszentralregister, Freiheitsentzug von bis zu 1. Jahr sowie Geldbuße bis 1.500,00 €. Zudem muss man sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU - “Idiotentest“) unterziehen, bevor die Möglichkeit besteht, seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.

Bußgeldkatalog – Stand: 01.02.2009:

Tatbestand

(Euro)

Höchstgeschwindigkeit – Personenkraftwagen bis 3,5 to

inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung

bis 10 km/h

15/10

11-15 km/h

25/20

16-20 km/h

35/30

21-25 km/h

80/70

26-30 km/h

100/80

31-40 km/h - Fahrverbot 1 Monat innerhalb geschlossener Ortschaft

160/120

41-50 km/h – Fahrverbot 1 Monat inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft

200/160

51-60 km/h – Fahrverbot 2 Monate innerhalb, 1 Monat außerhalb Ortschaft

280/240

61-70 km/h - Fahrverbot 3 Monate innerhalb, 2 Monate außerhalb Ortschaft

480/440

über 70 km/h  - Fahrverbot 3 Monate inner-/außerhalb geschlossener Ortschaft

680/600

Unangepasste Geschwindigkeit (z.B. Glätte, Regen)

100

Alkohol, Drogen

1. Verstoß

500

2. Verstoß

1000

3. Verstoß

1500

Rote Ampel überfahren

90

- bei länger als 1 Sekunde rot – 1 Monat Fahrverbot

200

- bei länger als 1 Sekunde rot – mit Gefährdung – 1 Monat Fahrverbot

320

- bei länger als 1 Sekunde rot – mit Sachbeschädigung – 1 Monat Fahrverbot

360

Zebrastreifen überfahren trotz Fußgänger

80

Bahnübergang umfahren

700

Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

< 5/10 des halben Tachowertes

75

< 4/10 des halben Tachowertes

100

< 3/10 des halben Tachowertes – bei über 100 km/h – 1 Monat Fahrverbot

160

< 2/10 des halben Tachowertes - bei über 100 km/h – 2 Monate Fahrverbot

240

< 1/10 des halben Tachowertes - bei über 100 km/h – 3 Monate Fahrverbot

320

Abstandsverstöße - Abstand in Metern bei Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

< 5/10 des halben Tachowertes

100

< 4/10 des halben Tachowertes

180

< 3/10 des halben Tachowertes – 1 Monat Fahrverbot

240

< 2/10 des halben Tachowertes – 2 Monate Fahrverbot

320

< 1/10 des halben Tachowertes – 3 Monate Fahrverbot

400

Gefährliches Abbiegen

70

Gefährliches Wenden/Rückwärtsfahren

80

Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil

mit Behinderung/Gefährdung

100/120

Rechtsfahrgebot verstoßen

80

Überholen mit Gefährdung

100

Überholverbot missachtet

150

- mit Sachbeschädigung

200

Vorfahrt missachtet

100

Wenden/Rückwärtsfahren auf der Autobahn

- Ein- oder Ausfahrt

75

- Seitenstreifen

130

Seitenstreifen befahren

75

Parken auf der Autobahn

70

Illegale Kfz-Rennen Teilnehmer/Veranstalter

400/500

Gegen Sonntagsfahrverbot verstoßen Fahrer/Halter

75/380

Gefahrgut-LKW trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz aufgesucht

140

Mobilfunktelefon – verbotswidriges telefonieren

40

Sicherheitsgurt nicht angelegt

30

Kind – Mitnahme ohne Verwendung einer Rückhaltevorrichtung

40

 

15.08.2009, 14:43 von RAKotz | 10597 Aufrufe
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