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08.06.2013, 00:37
Hallo, wir sind eine junge Familie und wurden von 2008-2011 von einem Nachbarn gestalke...
21.05.2013, 11:15
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15.05.2013, 11:54
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen: Ich glaube nicht, dass diese neue Leben...
13.05.2013, 17:31
Hallo Herr Kotz, muss man überhaupt nach der Rechtslage, das Einkommensteuergesetz aus ...
04.05.2013, 10:27
Hallo liebes Forum, ich habe gelese, dass im Januar 2014 ein neues Auslandsschulgesetz ...
26.04.2013, 01:20
Meine Frau ist seit 1.5.2011 in Gastronomie angestellt. Vollzeit mit 40 Stunden/5Tage-W...
25.04.2013, 22:20
Hallo liebe Forumgemeinde, ich habe gerade den Beitrag zur Lebensleistungsrente gelesen...
18.04.2013, 10:29
Hallo, ich würde gern folgendes wissen: Wenn man Teilzeitbeschäftigt ist und den Arbeit...
17.04.2013, 15:18
Hallo, die Bundesregierung plant ja eine Rentenreform und eine Lebensleistungsrente im ...
09.03.2013, 16:03
Hallo, würde der Schaden (bzgl der Restlaufzeit) entfallen, wenn der Kunde ab dem Zeitp...
18.02.2013, 10:17
Hallo, folgendes ist mir passiert: Verkauf eines Artikels im Internet(580€); Käufer mel...
10.02.2013, 06:37
PS: Es ist bishe zu keinem weiteren Schriftwechsel gekommen, außer daß mein Anwalt ein ...
10.02.2013, 06:31
hallo... bin allein lebender Vater mit geringem Einkommen u. Unterhalsverpflg. Daher Pr...
08.02.2013, 13:55
sollte noch Aktualität von Interesse sein: einen 3-jährigen Kfz-Leasingvertrag habe ich...
08.02.2013, 13:44
Für meine U-förmige Terasse mit vielfacher Bepflanzung würde sich ein Gartenwasserzähle...
03.02.2013, 10:57
Ich habe einen Vertrag mit einem Käufer bei EBay geschlossen. Die Ware wurde bezahlt un...
31.01.2013, 13:41
Moin, moin, bei uns wird ein Jahresurlaubsplan geschrieben, wo jeder seine Wünsche eint...
27.01.2013, 19:46
Vielen Dank für die Infomation. Ich bleibe dran.
27.01.2013, 09:44
Hallo,ich habe mal eine Frage.Gestern erhielt ich Post vom Anwalt meines Ex,dieser beha...
26.01.2013, 08:46
Mit ungewöhnlich hoher Wahrscheinlichkeit: Das lohnt sich! Vor einigen Wochen erschien ...
25.01.2013, 21:08
Aufgrund einiger im Internet veröffentlichen Berichte, dass die erhobenen Bearbeitungsg...
21.01.2013, 15:21
Hallo! Ich bekomme hertnäckige zuschriften von einem Inkasso Büro obwohl ich dieem scho...
19.01.2013, 13:46
Woher stammt denn die Info, dass das Finanzamt die restlichen km nicht erstatten würde?
10.01.2013, 10:16
Hallo, ich habe da mal zwei Fragen: 2 Geschwister zu gleichen Teilen Erben und es beste...
04.01.2013, 11:51
Mein Vater kommt im kommenden Monat ins Alterheim. Nach Abzug der Heimkosten bleibt ihm...
15.12.2012, 11:38
Guten Tag,und zwar ich habe folgende Frage, ich wollte jetzt meine Einkommenssteuererkl...
28.11.2012, 18:12
Ich trage mich mit dem Gedanken, ein Freiwilliges Soziales Jahr zu machen. Nun hab ich ...
28.11.2012, 18:05
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23.11.2012, 13:03
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14.11.2012, 14:34
Hallo Forum, mein AG muss mir leider kündigen da er einen Geschäftszweig aufgibt und mi...
12.11.2012, 21:43
dada
03.11.2012, 12:07
Hallo zusammen,nach § 2 Absatz 3 des Wohnungsvermittlungsgesetzes kann keine Provision ...
31.10.2012, 13:50
Ich habe bisher 450 Euro auf Steuerkarte verdient. Nun steht ja die Anhebung der Verdie...
31.10.2012, 11:15
Das einzige, was etwas bewirken könnte, wäre eine Eheschließung. Eine Nichteheliche Leb...
22.10.2012, 21:17
Ich habe an die Bekannte einer guten Freundin meine Wohnung zu einem Freundschaftspreis...
18.10.2012, 22:40
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17.09.2012, 20:32
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10.09.2012, 14:10
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01.09.2012, 16:17
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13.08.2012, 10:04
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11.08.2012, 00:00
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06.08.2012, 21:19
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05.08.2012, 23:35
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Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses. Man unterscheidet zwischen einfachen (nur mit Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses) und qualifizierten (mit Angaben zu Art, Dauer, Leistung und Verhalten) Zeugnissen. Die Pflicht zur Ausstellung trifft den Arbeitgeber. Der Anspruch auf Zeugniserteilung besteht bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach Erhalt einer Kündigung sollte sich ein Arbeitnehmer sofort ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Das Zeugnis ist schriftlich (auf haltbarem Papier von guter Qualität) auszustellen. Es darf keine Verschmutzungen enthalten. Häufig enthalten Zeugnisse versteckte Botschaften. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf die Erteilung eines Zeugnisses, dass nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Er hat einen Anspruch auf ein durchschnittliches Zeugnis (Note: 3). Möchte er ein besseres Zeugnis, so muss er beweisen, dass seine Leistungen über dem Durchschnitt lagen. Erteilt der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis, so muss er beweisen, dass die Arbeitsleistungen unterdurchschnittlich waren. Erteilt der Arbeitgeber ein Zeugnis, dass den Anforderungen nicht entspricht, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Ergänzung bzw. Berichtigung des Zeugnisses. Der Inhalt des Zeugnisses muss wahr sein und das Zeugnis darf keine unklaren Formulierungen enthalten. Dem Arbeitgeber steht eine angemessene Bearbeitungszeit zur Zeugniserteilung zu. Eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen Dauer ist noch angemessen. Bei einer verspäteten Zeugnisausstellung haftet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gemäß §§ 286, 288 Abs. 4 BGB auf Schadensersatz. Grundsätzlich sind Arbeitspapiere wie das Arbeitszeugnis vom Arbeitnehmer beim Arbeitgeber abzuholen (sog. Holschuld). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Zeugnis zu erstellen und zur Abholung bereitzustellen. Er hat das Zeugnis dem Arbeitnehmer jedoch zu übersenden, wenn die Abholung dem Arbeitnehmer einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde. Geht das Zeugnis verloren oder wird es beschädigt, ist der Arbeitgeber im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine neue Ausfertigung zu überlassen. Dies ergibt sich aus einer nachvertraglichen Nebenpflicht des Arbeitsvertrages. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Verlust oder die Beschädigung des Originalzeugnisses von dem Arbeitnehmer zu vertreten ist. Entscheidend ist vielmehr allein die Frage, ob dem bisherigen Arbeitgeber die Ersatzausstellung zugemutet werden kann.

14.04.2012, 17:06 von RAKotz | 2088 Aufrufe
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