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08.06.2013, 00:37
Hallo, wir sind eine junge Familie und wurden von 2008-2011 von einem Nachbarn gestalke...
21.05.2013, 11:15
Hallo, ich befinde mich seit 22. März 2013 mit Beschäftigungsverbot meiner Ärztin im...
15.05.2013, 11:54
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen: Ich glaube nicht, dass diese neue Leben...
13.05.2013, 17:31
Hallo Herr Kotz, muss man überhaupt nach der Rechtslage, das Einkommensteuergesetz aus ...
04.05.2013, 10:27
Hallo liebes Forum, ich habe gelese, dass im Januar 2014 ein neues Auslandsschulgesetz ...
26.04.2013, 01:20
Meine Frau ist seit 1.5.2011 in Gastronomie angestellt. Vollzeit mit 40 Stunden/5Tage-W...
25.04.2013, 22:20
Hallo liebe Forumgemeinde, ich habe gerade den Beitrag zur Lebensleistungsrente gelesen...
18.04.2013, 10:29
Hallo, ich würde gern folgendes wissen: Wenn man Teilzeitbeschäftigt ist und den Arbeit...
17.04.2013, 15:18
Hallo, die Bundesregierung plant ja eine Rentenreform und eine Lebensleistungsrente im ...
09.03.2013, 16:03
Hallo, würde der Schaden (bzgl der Restlaufzeit) entfallen, wenn der Kunde ab dem Zeitp...
18.02.2013, 10:17
Hallo, folgendes ist mir passiert: Verkauf eines Artikels im Internet(580€); Käufer mel...
10.02.2013, 06:37
PS: Es ist bishe zu keinem weiteren Schriftwechsel gekommen, außer daß mein Anwalt ein ...
10.02.2013, 06:31
hallo... bin allein lebender Vater mit geringem Einkommen u. Unterhalsverpflg. Daher Pr...
08.02.2013, 13:55
sollte noch Aktualität von Interesse sein: einen 3-jährigen Kfz-Leasingvertrag habe ich...
08.02.2013, 13:44
Für meine U-förmige Terasse mit vielfacher Bepflanzung würde sich ein Gartenwasserzähle...
03.02.2013, 10:57
Ich habe einen Vertrag mit einem Käufer bei EBay geschlossen. Die Ware wurde bezahlt un...
31.01.2013, 13:41
Moin, moin, bei uns wird ein Jahresurlaubsplan geschrieben, wo jeder seine Wünsche eint...
27.01.2013, 19:46
Vielen Dank für die Infomation. Ich bleibe dran.
27.01.2013, 09:44
Hallo,ich habe mal eine Frage.Gestern erhielt ich Post vom Anwalt meines Ex,dieser beha...
26.01.2013, 08:46
Mit ungewöhnlich hoher Wahrscheinlichkeit: Das lohnt sich! Vor einigen Wochen erschien ...
25.01.2013, 21:08
Aufgrund einiger im Internet veröffentlichen Berichte, dass die erhobenen Bearbeitungsg...
21.01.2013, 15:21
Hallo! Ich bekomme hertnäckige zuschriften von einem Inkasso Büro obwohl ich dieem scho...
19.01.2013, 13:46
Woher stammt denn die Info, dass das Finanzamt die restlichen km nicht erstatten würde?
10.01.2013, 10:16
Hallo, ich habe da mal zwei Fragen: 2 Geschwister zu gleichen Teilen Erben und es beste...
04.01.2013, 11:51
Mein Vater kommt im kommenden Monat ins Alterheim. Nach Abzug der Heimkosten bleibt ihm...
15.12.2012, 11:38
Guten Tag,und zwar ich habe folgende Frage, ich wollte jetzt meine Einkommenssteuererkl...
28.11.2012, 18:12
Ich trage mich mit dem Gedanken, ein Freiwilliges Soziales Jahr zu machen. Nun hab ich ...
28.11.2012, 18:05
Hallo, ich habe gelesen, dass der Beruf des Rettungsassistenten durch ein neues Berufsb...
23.11.2012, 13:03
Über die Rente wird ja jetzt im Zusammenhang mit der Altersarmut viel diskutiert. Die R...
14.11.2012, 14:34
Hallo Forum, mein AG muss mir leider kündigen da er einen Geschäftszweig aufgibt und mi...
12.11.2012, 21:43
dada
03.11.2012, 12:07
Hallo zusammen,nach § 2 Absatz 3 des Wohnungsvermittlungsgesetzes kann keine Provision ...
31.10.2012, 13:50
Ich habe bisher 450 Euro auf Steuerkarte verdient. Nun steht ja die Anhebung der Verdie...
31.10.2012, 11:15
Das einzige, was etwas bewirken könnte, wäre eine Eheschließung. Eine Nichteheliche Leb...
22.10.2012, 21:17
Ich habe an die Bekannte einer guten Freundin meine Wohnung zu einem Freundschaftspreis...
18.10.2012, 22:40
guten Abend!  Eine Frage bzgl. Miet-Kauf-Wohnungen! ist der Betrag der Kaution wertgesi...
06.10.2012, 15:15
Bin im Investment Banking und habe aus Stresssituation innerhalb von 12 Monaten den 4. ...
01.10.2012, 01:10
Selbstverständlich sind Sie auch beweisbelastet für die Übergabe eines jeden Gegenstand...
01.10.2012, 01:03
Ob die bloße Bitte, Ihnen ihr Eigentum zurückzubringen, für eine Herausgabeklagte ausre...
21.09.2012, 09:40
eine Person wurde wegen nichterfüllung der Bewährungsauflagen zu einer Haftstrafe im of...
17.09.2012, 20:32
Hallo Leute,   ich hab eine ganz dringende Frage.   Ich hatte vor kurzem einen Unfall. ...
10.09.2012, 14:10
Sehr geehrte Damen und Herren,   seit einigen Monaten bin ich ratlos.   Anfang des Jahr...
01.09.2012, 16:17
Hallo beisammen,  ich hatte im Juli mit der Polizei zu tun und wollte aber zugleich ein...
13.08.2012, 10:04
Ich habe am 13.07.2012 ein neues Kleinteilemagazin bei ebay erworben. Nach Öffnen des P...
11.08.2012, 00:00
Frau A. lebt seit längerem mit ihrem schwer behinderten Lebenspartner B. zusammen. Der ...
09.08.2012, 05:38
Keep on wiritng and chugging away!
06.08.2012, 21:19
I'm out of lgeaue here. Too much brain power on display!
05.08.2012, 23:35
Ein Beamter im Kommunaldienst nennen wir ihn Herrn Hugo hat ein Disziplinarverfahren al...
05.08.2012, 23:31
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31.07.2012, 12:11
Guten Tag zusammen, mein Wasserversorger informiert per Brief, dass er Trinkwasserleitu...

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Ein Arbeitnehmer hat in einem vom Arbeitgeber ausgestellten Arbeitszeugnis einen Anspruch auf die Aufnahme einer abschließenden Dankes- und Zukunftsformel, wenn die dem Arbeitnehmer zustehende Leistungs- und Verhaltensbewertung über ein „befriedigend“ signifikant hinausgeht und Inhalt und Form des Arbeitszeugnisses bei Bewerbungen bzw. der Bewerberauswahl relevant ist (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Az: 12 Sa 974/10, Urteil vom 03.11.2010). In dieser Konstellation stellt das Fehlen einer Schlussformulierung (z.B. „Wir danken …. für ihre geleistete Arbeit und wünschen ihr auf ihrem weiteren Berufsweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg“), mit der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit dankt und alles Gute und Erfolg für den weiteren Berufsweg wünscht, eine nach § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO unzulässige Abwertung der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung dar. Mit einem ohne abschließende freundliche Schlussfloskel (clausula comis benevolentiae) ausgestellten Zeugnis genügt der Arbeitgeber nicht dem allgemeinen zeugnisrechtlichen „Wohlwollensgebot“. Danach muss das Zeugnis von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und darf dessen weiteres Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren. Das „Wohlwollensgebot“ ergibt sich aus dem Gesetzeszweck, wonach - im Rahmen der Zeugniswahrheitspflicht - das Zeugnis dem Interesse des Arbeitnehmers an seinem beruflichen Fortkommen Rechnung tragen soll.

Das Zeugnis soll dem Arbeitnehmer als Unterlage für eine neue Bewerbung dienen und somit einen Dritten, der die Einstellung des Zeugnisinhabers erwägt, unterrichten. Indem es dazu bestimmt ist, in Unternehmen oder Verwaltungen, bei denen der Arbeitnehmer sich bewirbt, den zuständigen Personen einen Eindruck über die bisherige berufliche Tätigkeit des Bewerbers, dessen Qualifikation und Leistungs- und Führungsverhalten zu verschaffen, kommt es nicht darauf an, welche Vorstellungen der Zeugnisverfasser mit seiner Wortwahl und Zeugnisgestaltung verbindet. Vielmehr ist maßgebend die Sicht des Zeugnislesers. Dieses Verständnis ist geprägt von den Gebräuchlichkeiten des jeweiligen Rechtskreises. Damit sind, was Erscheinungsbild und Inhalt des Zeugnisses anbelangt, die Gepflogenheiten im Arbeitsleben zu berücksichtigen. Hier hat sich seit langem eine eigene Kultur standardisierter Gestaltungsformen und -inhalte in besonderer stilistischer Blüte entwickelt und - über gesellschaftliche Sprach- und Höflichkeitsformen hinaus - eine eigene Semantik der Zeugnissprache herausgebildet. So darf ein Zeugnis nichts auslassen, was der Leser eines Zeugnisses erwarten darf, oder hinter einer zweideutigen Wortwahl Tadel verstecken. Das Zeugnis darf keine fehlerhaften Angaben z.B. zur Person enthalten und sollte Rechtschreibefehler vermeiden. Arbeitnehmer müssen aber kleinere, nicht ins Gewicht fallende Unvollkommenheiten ihrer Arbeitgeber hinnehmen, gleiches gilt auch dann umgekehrt.

Indem das Zeugnis typischerweise verwendet wird für Bewerbungen in Deutschland und namentlich in der Region des bisherigen Wohn- und Arbeitsortes, kommt es darauf an, was ein potentieller Arbeitgeber in Kenntnis der Gebräuchlichkeiten nach Form, Inhalt und Sprache von einem Arbeitszeugnis erwartet. Dazu zählt die Wahrung von Höflichkeitsformeln. Am Schluss eines Endzeugnisses findet Höflichkeit ihren üblichen Ausdruck in der Danksagung für die geleistete Arbeit und Wünschen für die Zukunft.

27.08.2011, 18:35 von RAKotz | 862 Aufrufe
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