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Verkehrsunfall – Brille zerstört – Schadensersatzanspruch
Verkehrsunfall – Brille zerstört – SchadensersatzanspruchVerkehrsunfall – Brille zerstört – Schadensersatzanspruch Wird bei einem Verkehrsunfall auch die Brille eines Geschädigten zerstört, so hat dieser einen Anspruch auf Ersatz des Brillenneupreises, wenn er sich nach dem Unfall eine neue und gleichwertige Ersatzbrille kauft. Ein Abzug neu für alt ist bei dem Ersatzkauf nicht vorzunehmen (LG Münster, Urteil vom 13.05.2009, Az: 1 S 8/09).
14.09.2010, 13:10 von RAKotz |
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