
TV - InterviewsNeue Artikel
Blogbeiträge
OnlineberatungForenbeiträge
Bookmarks/Facebook |
Vandalismusschaden nach versuchtem Kfz-Diebstahl – Haftung der Teilkaskoversicherung?
Vandalismusschaden nach versuchtem Kfz-Diebstahl – Haftung der Teilkaskoversicherung?Vandalismusschaden nach versuchtem Kfz-Diebstahl – Haftung der Teilkaskoversicherung? Eine Teilkaskoversicherung haftet nicht für Vandalismusschäden an einem versicherten Fahrzeug, wenn diese nach einem Einbruchversuch in das Fahrzeug begangen wurden (BGH, Urteil vom 24.11.2010, Az: IV ZR 248/08). Solche Schäden sind hingegen in der Fahrzeugvollkaskoversicherung versichert.
24.12.2010, 15:07 von RAKotz |
325 Aufrufe
Bewertung:
|
eBay-KaufvertragAbfindungNavigationSuchenNews
Blog - Top 10
Artikel - Top 8
Wer ist online?
Wetter
|