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Urheberrechtsverletzung - Abmahngebühren nach § 97 a UrhG bei Massenabmahnungen
Urheberrechtsverletzung - Abmahngebühren nach § 97 a UrhG bei MassenabmahnungenUrheberrechtsverletzung - Abmahngebühren nach § 97 a UrhG bei Massenabmahnungen Bei Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Fällen sind regelmäßig lediglich Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 100 Euro nach § 97a UrhG angemessen, wenn es sich um eine erstmalige Massenabmahnung handelt (AG Frankfurt am Main, Az: 30 C 2353/09-75, Urteil vom 01.02.2010).
19.09.2010, 16:24 von RAKotz |
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