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Unzumutbare Arbeitsbedingungen - Kündigungsgrund für Arbeitnehmer
Unzumutbare Arbeitsbedingungen - Kündigungsgrund für ArbeitnehmerUnzumutbare Arbeitsbedingungen - Kündigungsgrund für Arbeitnehmer Herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen an einem Arbeitsplatz, so kann der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigen und erhält trotz seiner Eigenkündigung sofort Arbeitslosengeld und keine Sperrzeit von 12 Wochen (LSG Hessen, Urteil vom 18.06.2009, Az.: L 9 AL 129/08).
31.07.2009, 20:22 von RAKotz |
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