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Unpünktlichkeit rechtfertigt Kündigung!
Unpünktlichkeit rechtfertigt Kündigung!Unpünktlichkeit rechtfertigt Kündigung
Kommt ein Arbeitnehmer ständig zu spät zu seinem Arbeitsplatz, so kann der Arbeitgeber ihn – nach vorheriger Abmahnung – verhaltensbedingt kündigen (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.10.2008, Az.: 5 Sa 746/08). Der Einwand des Arbeitnehmers, dass er die Verspätungen nicht zu vertreten hat, greift nur dann, wenn er darlegen und beweisen kann, dass er alles Zumutbare getan hat, um diese Verspätungen auszuschließen.
23.02.2009, 19:10 von RAKotz |
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