
TV - InterviewsNeue Artikel
Blogbeiträge
OnlineberatungForenbeiträge
Bookmarks/Facebook |
Unfallversicherung – Leistungsfreiheit bei Treppensturz mit über 2 Promille
Unfallversicherung – Leistungsfreiheit bei Treppensturz mit über 2 PromilleUnfallversicherung – Leistungsfreiheit bei Treppensturz mit über 2 Promille Stürzt ein Versicherungsnehmer mit einem Blutalkoholspiel von mind. 2,0 Promille auf einer Treppe, so ist die Unfallversicherung leistungfrei, da der Grund des Treppensturzes eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung des Versicherungsnehmers ist, da selbst bei einem alkoholgewöhnten Menschen davon auszugehen ist, dass die Blutalkoholkonzentration von mind. 2,0 Promille zu alkoholbedingten Unsicherheiten, insbesondere zu Gleichgewichtsstörungen, führt und das diese Alkoholisierung mithin ursächlich für den Treppensturz ist (LG Düsseldorf, Urteil vom 06.01.2011, Az: 11 O 167/09).
25.01.2012, 20:04 von RAKotz |
144 Aufrufe
Bewertung:
|
eBay-KaufvertragAbfindungNavigationSuchenNews
Blog - Top 10
Artikel - Top 8
Wer ist online?
Wetter
|