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Steuerschaden des Arbeitnehmers durch Zurückhaltung von Arbeitsentgelt - Schadensersatz
Steuerschaden des Arbeitnehmers durch Zurückhaltung von Arbeitsentgelt - SchadensersatzSteuerschaden des Arbeitnehmers durch Zurückhaltung von Arbeitsentgelt - Schadensersatz Entsteht dem Arbeitnehmer durch die verspätete Zahlung von Arbeitsentgelt ein Steuerschaden, so ist der Arbeitgeber zum Schadensersatz gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, wenn der Arbeitgeber positiv wußte, dass er dem Arbeitnehmer die offenstehenden Arbeitsentgeltansprüche zahlen muss und diese trotzdem nicht an den Arbeitnehmer zahlt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.08.2011, Az: 9 Sa 155/11).
23.12.2011, 22:52 von RAKotz |
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