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Schönheitsreparaturenklausel unwirksam – Mieterhöhung?
Schönheitsreparaturenklausel unwirksam – Mieterhöhung?Schönheitsreparaturenklausel unwirksam – Mieterhöhung? Bei preisgebundenem Wohnraum kann der Vermieter die Miete in Höhe der in der 2. Berechnungsverordnung geregelten Höhe erhöhen, wenn eine Schönheitsreparaturenklausel im bestehenden Mietvertrag unwirksam ist (BGH, Urteil vom 24.03.2010, Az.: VIII ZR 177/09). Nach § 28 Abs. 4 der 2. Berechnungsverordnung kann der Vermieter die Miete erhöhen, wenn er die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat.
25.03.2010, 21:42 von RAKotz |
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