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Schönheitsreparaturen – Rückforderung von unnötigen Zahlungen durch Mieter
Schönheitsreparaturen – Rückforderung von unnötigen Zahlungen durch MieterSchönheitsreparaturen – Rückforderung von unnötigen Zahlungen durch Mieter Zahlt ein Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturenklausel an den Vermieter einen Abgeltungsbetrag für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, so unterliegt der sich hieraus ergebende Bereicherungsanspruch des Mieters der kurzen 6monatigen Verjährung des § 548 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 20.06.2012, Az.: VIII ZR 12/12).
13.07.2012, 22:55 von RAKotz |
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