
TV - InterviewsNeue Artikel
Blogbeiträge
OnlineberatungForenbeiträge
Bookmarks/Facebook |
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall – Ersatz nach Haftungsquote
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall – Ersatz nach HaftungsquoteSachverständigenkosten nach Verkehrsunfall – Ersatz nach Haftungsquote Beauftragt ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens, so kann er die diesbezüglich anfallenden Sachverständigenkosten nur im Umfang der Haftungsquote von der gegnerischen KfZ-Haftpflichtversicherung bzw. dem Schädiger ersetzt verlangen (BGH, Urteil vom 07.02.2012, Az: VI ZR 133/11 und VI ZR 249/11). Trifft den Geschädigten ein Mitverschulden am Verkehrsunfall, so muss er die Kosten des Sachverständigengutachtens entsprechend seiner Mitverschuldensquote selbst tragen.
08.02.2012, 18:50 von RAKotz |
178 Aufrufe
Bewertung:
|
eBay-KaufvertragAbfindungNavigationSuchenNews
Blog - Top 10
Artikel - Top 8
Wer ist online?
Wetter
|