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Rücktritt vom Kaufvertrag bei Mängelfeststellung
Rücktritt vom Kaufvertrag bei MängelfeststellungRücktritt vom Kaufvertrag bei Mängelfeststellung Ein Käufer kann auch dann noch von einem geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten, wenn er zwar bei Aushändigung der Kaufsache deren Mangelfreiheit bestätigt, jedoch später einen Mangel feststellt, den er bei Übergabe nicht erkennen konnte (AG München, Urteil vom 22.10.2010, Az: 133 C 28852/08).
25.10.2010, 23:23 von RAKotz |
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