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Reiseantritt durch Reiseunternehmen missverständlich formuliert
Reiseantritt durch Reiseunternehmen missverständlich formuliertReiseantritt durch Reiseunternehmen missverständlich formuliert Formuliert ein Reiseunternehmen den Reiseantritt (Tag und Uhrzeit) missverständlich und kann der Reisende die Reise aus diesem Grunde nicht antreten bzw. nicht zeitgerecht antreten, so kann er vom Reiseveranstalter die Rückerstattung des Reisepreises verlangen (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.06.2010, Az: 15 S 9612/09).
17.08.2010, 22:22 von RAKotz |
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