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Kunde muss Bank nicht über eidesstattliche Versicherung aufklären
Kunde muss Bank nicht über eidesstattliche Versicherung aufklärenKunde muss Bank nicht über eidesstattliche Versicherung aufklären Eine Bank kann einen Kreditvertrag nicht kündigen, wenn der Kunde bei Abschluss desselben eine länger zurückliegende (im vorliegenden Fall 2 Jahre) eidesstattliche Versicherung verschweigt und die von der Bank eingeholte SCHUFA-Auskunft keinen Hinweis über die abgegebene eidesstattliche Versicherung enthalten hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.06.2010, Az: 19 U 41/10).
15.09.2010, 21:02 von RAKotz |
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