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Hinterbliebenenbelästigung durch Grabmalwerbung
Hinterbliebenenbelästigung durch GrabmalwerbungHinterbliebenenbelästigung durch Grabmalwerbung Die Zusendung von Grabmalwerbung (z.B. Werbeschreiben und Bildermappen) mindestens 2 Wochen nach einem Todesfall stellt keine unzulässige Hinterbliebenenbelästigung dar (BGH, Urteil vom 22.04.2010, Az.: I ZR 29/09).
22.04.2010, 20:01 von RAKotz |
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