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Gefählicher Hund darf begutachtet werden
Gefählicher Hund darf begutachtet werdenGefählicher Hund darf begutachtet werden Fällt ein Hund wegen mehrer Beißvorfälle mit anderen Hunden auf, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, dass der Hund von einem Sachverständigen auf seine Gefährlichkeit begutachtet wird (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.08.2010, Az: 7 B 10860/10.OVG).
23.08.2010, 19:30 von RAKotz |
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