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Flugannullierung wegen Nebel – Ausgleichszahlungsanspruch?
Flugannullierung wegen Nebel – Ausgleichszahlungsanspruch?Flugannullierung wegen Nebel – Ausgleichszahlungsanspruch? Kann ein Flugzeug aufgrund auftretenden Nebels nicht starten und wird der Flug daraufhin storniert, hat der jeweilige Fluggast keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b der EG-Verordnung Nr. 261/2004 (BGH, Urteil vom 25.03.2010, Az.: Xa ZR 96/09). Auftretender Nebel ist für eine Fluggesellschaft nicht abseh- und auch nicht verhinderbar.
26.03.2010, 20:32 von RAKotz |
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