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Blondierung fehlgeschlagen – Schmerzensgeldanspruch
Blondierung fehlgeschlagen – SchmerzensgeldanspruchBlondierung fehlgeschlagen – Schmerzensgeldanspruch Nimmt ein Friseur eine Blondierung bei einer Kundin nicht sach- und fachgerecht vor, so dass die Blondierung zu einer blutigen, ablösenden Kopfhaut führt und die Haare abbrechen, steht der Kundin gegenüber dem Friseur ein Schadensersatzanspruch zu. Ein Mitverschulden der Kundin ist dann ausgeschlossen, wenn sie während der Blondierung darauf hingewiesen hat, dass sie aufgrund der Behandlung Schmerzen hat (LG Arnsberg, Urteil vom 26.10.2010, Az: 3 S 111/10).
18.11.2010, 20:17 von RAKotz |
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