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Arbeitsvertragsbefristung – rechtsmissbräuchlich trotz Sachgrunds
Arbeitsvertragsbefristung – rechtsmissbräuchlich trotz SachgrundsArbeitsvertragsbefristung – rechtsmissbräuchlich trotz Sachgrunds Die Befristung eines Arbeitsvertrages kann trotz des Vorliegens eines Sachgrunds (z.B. Elternzeitvertretung) unwirksam sein, wenn eine lange Gesamtdauer der wiederholten Befristungen vorliegt (z.B. 11 Jahre mit 13 Befristungen – Befristung unwirksam) oder eine ungewöhnlich Hohe Anzahl von Befristungen (4 Befristungen mit 7 Jahren und 9 Monaten Befristung nicht unwirksam) gegeben ist (BAG, Urteil vom 18.07.2012, Az: 7 AZR 783/10; 7 AZR 443/09).
19.07.2012, 19:55 von RAKotz |
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