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Arbeitnehmerhaftung für verursachte Schäden bei dem Arbeitgeber
Arbeitnehmerhaftung für verursachte Schäden bei dem ArbeitgeberArbeitnehmerhaftung für verursachte Schäden bei dem Arbeitgeber Die Beteiligung des Arbeitnehmers an den durch ihn verursachten Schadensfolgen ist durch eine Abwägung der Gesamtumstände zu bestimmen, wobei insbesondere Schadensanlass, Schadensfolgen, Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkte eine Rolle spielen. Eine möglicherweise vorliegende Gefahrgeneigtheit der Arbeit ist ebenso zu berücksichtigen wie die Schadenshöhe, ein vom Arbeitgeber einkalkuliertes Risiko, eine Risikodeckung durch eine Versicherung, die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und die Höhe der Vergütung, die möglicherweise eine Risikoprämie enthalten kann. Auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und die Umstände des Arbeitsverhältnisses, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten können zu berücksichtigen sein (BAG, Urteil vom 28.10.2010, 8 AZR 418/09).
11.08.2012, 19:26 von RAKotz |
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